Eröffnungsbeschluss
Eröffnungsbeschluss (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Eröffnungsbeschluss | die Eröffnungsbeschlüsse | 
| Genitiv | des Eröffnungsbeschlusses | der Eröffnungsbeschlüsse | 
| Dativ | dem Eröffnungsbeschluss | den Eröffnungsbeschlüssen | 
| Akkusativ | den Eröffnungsbeschluss | die Eröffnungsbeschlüsse | 
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Er·öff·nungs·be·schluss, Plural: Er·öff·nungs·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈʔœfnʊŋsbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Eröffnungsbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: gerichtlicher Beschluss, ein Hauptverfahren zu eröffnen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Eröffnung und Beschluss mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
    
 [1] gerichtlicher Beschluss, kein Hauptverfahren zu eröffnen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Eröffnungsbeschluss“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eröffnungsbeschluss“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eröffnungsbeschluss“
- [1] Duden online „Eröffnungsbeschluss“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eröffnungsbeschluss“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Eröffnungsbeschluss“
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