Nichteröffnungsbeschluss
Nichteröffnungsbeschluss (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Nichteröffnungsbeschluss | die Nichteröffnungsbeschlüsse |
Genitiv | des Nichteröffnungsbeschlusses | der Nichteröffnungsbeschlüsse |
Dativ | dem Nichteröffnungsbeschluss | den Nichteröffnungsbeschlüssen |
Akkusativ | den Nichteröffnungsbeschluss | die Nichteröffnungsbeschlüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Nicht·er·öff·nungs·be·schluss, Plural: Nicht·er·öff·nungs·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈnɪçtʔɛɐ̯ʔœfnʊŋsbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Nichteröffnungsbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: gerichtlicher Beschluss, kein Hauptverfahren zu eröffnen
Herkunft:
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] gerichtlicher Beschluss, kein Hauptverfahren zu eröffnen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Nichteröffnungsbeschluss“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [public] Referenz- und Zeitungskorpora (frei) „Nichteröffnungsbeschluss “
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nichteröffnungsbeschluss“
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