Erbentschlagung
Erbentschlagung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Erbentschlagung
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die Erbentschlagungen
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Genitiv | der Erbentschlagung
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der Erbentschlagungen
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Dativ | der Erbentschlagung
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den Erbentschlagungen
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Akkusativ | die Erbentschlagung
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die Erbentschlagungen
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Nebenformen:
Worttrennung:
- Erb·ent·schla·gung, Plural: Erb·ent·schla·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpʔɛntˌʃlaːɡʊŋ]
- Hörbeispiele:
Erbentschlagung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verzicht auf den Nachlass einer bestimmten Person
Synonyme:
- [1] Erbausschlagung
Beispiele:
- [1] „ Dies gilt z.B. für den österreichischen Begriff ‚Erbentschlagung‘, der sich mit dem Begriff des deutschen Terminus ‚Erbsausschlagung‘ deckt.“[1]
- [1] „Die Erklärung, durch die jemand zu Gunsten einer anderen Person auf sein Erbrecht verzichtet, bedarf, anders als die bloße Erbentschlagung nach § 805 ABGB, der Annahme und ist im Übrigen sinngemäß wie der Erbschaftskauf nach § 1278 ABGB zu behandeln.“[2]
- [1] „Ferner wird ausgeführt, dass die Witwe (nunmehr Alleinerbin) diese Erbentschlagung annahm und …“[3]
- [1] „Infolge der Erbentschlagung der beiden Vorerben sei Maria T nunmehr auf Grund des Testamentes zur Erbin des gesamten Nachlasses berufen und daher zur Antragstellung legitimiert.“[4]
- [1] „Durch die Erbentschlagung klinkt sich der Erbe erbrechtlich aus.“[5]
Übersetzungen
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Quellen:
- Michael Kucharski: Austriazismen im Erb- und Familienrecht. Universität Wien, August 2009, Seite 217, abgerufen am 23. März 2016.
- Rechtssatz des österreichschen OGH vom 24. Mai 1967
- Berufungsentscheidung des österreichischen Unabhängigen Finanzsenats – Außenstelle Klagenfurt Senat 2 – vom 23. August 2010
- Spruch des österreichischen OGH vom 19. Dezember 1979
- Werner Kilian, Marcel Gall, Andreas Tschugguel: Vorsorge für den Todesfall: Testament - Schenkung - Bestattung - Verlassenschaftsverfahren (Ausgabe Österreich). Linde, 2013 (Google Books, abgerufen am 25. März 2016)
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