Erbsentschlagung
Erbsentschlagung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Erbsentschlagung | die Erbsentschlagungen |
Genitiv | der Erbsentschlagung | der Erbsentschlagungen |
Dativ | der Erbsentschlagung | den Erbsentschlagungen |
Akkusativ | die Erbsentschlagung | die Erbsentschlagungen |
Worttrennung:
- Erbs·ent·schla·gung, Plural: Erbs·ent·schla·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpsʔɛntˌʃlaːɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Erbsentschlagung (Info)
Beispiele:
- „‚Erbsentschlagung‘ oder ‚Erbverzicht‘ zugunsten einer bestimmten Person ist keine Ausschlagung im Sinne der §§ 726, 805 und 809 ABGB., sondern ein unentgeltlicher Erbverzicht, der den Vorschriften des § 1278 ABGB. unterliegt.“[1]
- „Wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, kann eine sogenannte Erbsentschlagung abgegeben werden.“[2]
- „Das Gesetz kennt vor allem den Erbverzicht, die Erbsentschlagung im Verlassenschaftsverfahren und die Erbunwürdigkeit.“[3]
- „Auch zur Erbsentschlagung durch den Erblasser nach seiner zweiten Frau habe die dafür beweispflichtige Klägerin die Schenkungsabsicht nicht bewiesen, weshalb die der Beklagten aufgrund des Erbenübereinkommens mit ihrem Bruder eingeantworteten Liegenschaften nicht in den Schenkungspflichtteil der Klägerin einzurechnen seien.“[4]
- übertragen: „Niemand verlangt von der Sozialistischen Partei, daß sie eine Erbsentschlagung ihrer 16 Regierungsjahre vornimmt.“[5]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Erbentschlagung“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Quellen:
- Entscheidung des österreichischen OGH vom 1. März 1950
- help.gv.at: Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung, abgerufen am 25. März 2016
- Wenn ich mein Erbe nicht antrete - bekommen es meine Kinder? Wiener Zeitung, 1. April 2006, abgerufen am 25. März 2016.
- Erkenntnis des österreichischen OGH vom 14. März 2013
- Josef Taus: 3. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich XVII. Gesetzgebungsperiode, 29. und 30. Jänner 1987 - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original), Seite 130
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