Erlaubnistatbestandsirrtum

Erlaubnistatbestandsirrtum (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Erlaubnistatbestandsirrtum
Genitiv des Erlaubnistatbestandsirrtums
Dativ dem Erlaubnistatbestandsirrtum
Akkusativ den Erlaubnistatbestandsirrtum

Worttrennung:

Er·laub·nis·tat·be·stands·irr·tum, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈlaʊ̯pnɪstaːtbəʃtant͡sˌʔɪʁtuːm]
Hörbeispiele:  Erlaubnistatbestandsirrtum (Info)

Bedeutungen:

[1] Strafrecht: Irrtum, bei dem der Täter fälschlicherweise annimmt, es lägen die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrund vor, wodurch seine Tat erlaubt werde

Abkürzungen:

[1] ETI

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Erlaubnistatbestand und Irrtum sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Irrtum, Tatbestandsirrtum

Beispiele:

[1] Wie ein Erlaubnistatbestandsirrtum rechtlich zu behandeln ist, ist äußerst umstritten.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Erlaubnistatbestandsirrtum
[1] Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil Band 1, 3. Auflage, Stuttgart 2008, Rdnr. 697 ff.
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