Strafrecht
Strafrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Strafrecht | — |
Genitiv | des Strafrechtes des Strafrechts |
— |
Dativ | dem Strafrecht dem Strafrechte |
— |
Akkusativ | das Strafrecht | — |
Worttrennung:
- Straf·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːfˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Strafrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Gesamtheit der Rechtsnormen, die für die Gemeinschaft schädliches Verhalten unter Strafe stellen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm „Straf“ des Substantivs Strafe und dem Substantiv Recht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Unterbegriffe:
- [1] Dienststrafrecht, Erwachsenenstrafrecht, Gesinnungsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Korruptionsstrafrecht
Beispiele:
- [1] Das Strafrecht müsste in diesem Punkt deutlich verschärft werden.
- [1] „Kritisch äußert sich die Höchstrichterin zur Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts.“[1]
- [1] „Das Strafrecht schließt als Amt und Aufgabe der richterlichen Gewalt das Staatsrecht ab.“[2]
Wortbildungen:
- Strafrechtsexperte, Strafrechtsprofessor, Strafrechtsreform
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Strafrecht“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Strafrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Strafrecht“
- [1] The Free Dictionary „Strafrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Strafrecht“
- [1] Duden online „Strafrecht“
Quellen:
- Bierlein: "Das Kopftuchverbot ist sicher problematisch". Abgerufen am 23. August 2018.
- Uwe Schultz: Immanuel Kant. Überarbeitete und erweiterte Neuausgabe. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2003, ISBN 3-499-50659-9, Seite 129. Vorherige Ausgabe 1965.
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