Strafrecht

Strafrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Strafrecht
Genitiv des Strafrechtes
des Strafrechts
Dativ dem Strafrecht
dem Strafrechte
Akkusativ das Strafrecht

Worttrennung:

Straf·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Strafrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Gesamtheit der Rechtsnormen, die für die Gemeinschaft schädliches Verhalten unter Strafe stellen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm „Straf“ des Substantivs Strafe und dem Substantiv Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Unterbegriffe:

[1] Dienststrafrecht, Erwachsenenstrafrecht, Gesinnungsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Korruptionsstrafrecht

Beispiele:

[1] Das Strafrecht müsste in diesem Punkt deutlich verschärft werden.
[1] „Kritisch äußert sich die Höchstrichterin zur Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts.[1]
[1] „Das Strafrecht schließt als Amt und Aufgabe der richterlichen Gewalt das Staatsrecht ab.“[2]

Wortbildungen:

Strafrechtsexperte, Strafrechtsprofessor, Strafrechtsreform

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Strafrecht
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Strafrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafrecht
[1] The Free Dictionary „Strafrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Strafrecht
[1] Duden online „Strafrecht

Quellen:

  1. Bierlein: "Das Kopftuchverbot ist sicher problematisch". Abgerufen am 23. August 2018.
  2. Uwe Schultz: Immanuel Kant. Überarbeitete und erweiterte Neuausgabe. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2003, ISBN 3-499-50659-9, Seite 129. Vorherige Ausgabe 1965.
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