Erwachsenenstrafrecht
Erwachsenenstrafrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Erwachsenenstrafrecht | — |
Genitiv | des Erwachsenenstrafrechts des Erwachsenenstrafrechtes |
— |
Dativ | dem Erwachsenenstrafrecht | — |
Akkusativ | das Erwachsenenstrafrecht | — |
Worttrennung:
- Er·wach·se·nen·straf·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈvaksənənˌʃtʁaːfʁɛçt]
- Hörbeispiele: Erwachsenenstrafrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Strafrecht, das auf erwachsene Straftäter angewendet wird
Gegenwörter:
- [1] Jugendstrafrecht
Oberbegriffe:
- [1] Strafrecht
Beispiele:
- [1] „Die Fabrikarbeit war für Kinder unter neun Jahren verboten, in der Gesetzgebung trennte man das Erwachsenenstrafrecht von dem Jugendstrafrecht.“[1]
Übersetzungen
[1] Rechtswesen: Strafrecht, das auf erwachsene Straftäter angewendet wird
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erwachsenenstrafrecht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erwachsenenstrafrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erwachsenenstrafrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erwachsenenstrafrecht“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Erwachsenenstrafrecht“
Quellen:
- Wassilios E. Fthenakis: Das Jahrhundert des Kindes. In: didacta. Nummer 02/20, 2020, Seite 7.
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