Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Jugendstrafrecht | — |
Genitiv | des Jugendstrafrechtes des Jugendstrafrechts |
— |
Dativ | dem Jugendstrafrecht dem Jugendstrafrechte |
— |
Akkusativ | das Jugendstrafrecht | — |
Worttrennung:
- Ju·gend·straf·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈjuːɡn̩tˌʃtʁaːfʁɛçt]
- Hörbeispiele: Jugendstrafrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Strafrecht, das auf jugendliche Straftäter angewendet wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Jugend und Strafrecht
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Strafrecht
Beispiele:
- [1] „Immerhin gilt das deutsche Jugendstrafrecht in vielerlei Hinsicht als vorbildhaft — und könnte für ein russisches Pendant als Grundlage dienen, die den Eigenheiten des Landes angepasst wird.“[1]
Übersetzungen
[1] Rechtswesen: Strafrecht, das auf jugendliche Straftäter angewendet wird
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Jugendstrafrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendstrafrecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Jugendstrafrecht“
- [1] The Free Dictionary „Jugendstrafrecht“
- [1] Duden online „Jugendstrafrecht“
Quellen:
- Matthias Zimmermann: Jugendstrafrecht exportieren. In: Portal Wissen. Das Forschungsmagazin der Universität Potsdam. Nummer 1/2013, ISSN 2194-4237, Seite 79
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