Ersatzfreiheitsstrafe
Ersatzfreiheitsstrafe (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Ersatzfreiheitsstrafe | die Ersatzfreiheitsstrafen |
Genitiv | der Ersatzfreiheitsstrafe | der Ersatzfreiheitsstrafen |
Dativ | der Ersatzfreiheitsstrafe | den Ersatzfreiheitsstrafen |
Akkusativ | die Ersatzfreiheitsstrafe | die Ersatzfreiheitsstrafen |
Worttrennung:
- Er·satz·frei·heits·stra·fe, Plural: Er·satz·frei·heits·stra·fen
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: Ersatzfreiheitsstrafe (Info)
Bedeutungen:
- [1] Freiheitsstrafe, die wegen Uneinbringlichkeit als Ersatz für eine Geldstrafe vollstreckt wird
Herkunft:
Oberbegriffe:
- [1] Freiheitsstrafe, Strafe
Beispiele:
- [1] „Im Durchschnitt sitzen im bevölkerungsreichsten Bundesland täglich gut tausend Menschen wegen Bagatelldelikten eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe oder gar Erzwingungshaft ab.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Ersatzfreiheitsstrafe“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ersatzfreiheitsstrafe“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ersatzfreiheitsstrafe“
- [1] wissen.de – Lexikon „Ersatzfreiheitsstrafe“
Quellen:
- Barbara Schmid: Wegen 5 Euro hinter Gittern. In: Spiegel Online. Nummer 16/2013, 15. April 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 31. Oktober 2013).
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