Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Freiheitsstrafe | die Freiheitsstrafen |
Genitiv | der Freiheitsstrafe | der Freiheitsstrafen |
Dativ | der Freiheitsstrafe | den Freiheitsstrafen |
Akkusativ | die Freiheitsstrafe | die Freiheitsstrafen |
Worttrennung:
- Frei·heits·stra·fe, Plural: Frei·heits·stra·fen
Aussprache:
- IPA: [ˈfʁaɪ̯haɪ̯t͡sˌʃtʁaːfə]
- Hörbeispiele: Freiheitsstrafe (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland, Recht: Strafe, die darin besteht, dass dem verurteilten Straftäter seine Fortbewegungsfreiheit dadurch entzogen wird, dass er eine gewisse Zeit in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss
- [2] rechtshistorisch: Oberbegriff für verschiedene Arten des Freiheitsentzuges durch Einsperren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Freiheit, Fugenelement -s und Strafe
Synonyme:
- [1] Freiheitsentzug, umgangssprachlich: Gefängnis, Knast; umgangssprachlich, fälschlich: Haft, Haftstrafe
Gegenwörter:
- [1] Geldstrafe
- [2] Todesstrafe
Oberbegriffe:
- [1] Strafe
Unterbegriffe:
- [1] Ersatzfreiheitsstrafe
- [2] Einschließung, Festungshaft, Gefängnisstrafe, Haftstrafe, Zuchthausstrafe
Beispiele:
- [1] „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“[1]
- [1] „Während die Politiker nach einem Kompromiss suchen, drohen den tausend Anlegern Geld- und Freiheitsstrafen.“[2]
- [2] 1969 wurden in Deutschland die vier unterschiedlichen Freiheitsstrafen vereinheitlicht.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] lebenslange Freiheitsstrafe, zeitige Freiheitsstrafe
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Freiheitsstrafe“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Freiheitsstrafe“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Freiheitsstrafe“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Freiheitsstrafe“
- [1] The Free Dictionary „Freiheitsstrafe“
- [2] Thomas Nutz: Strafanstalt als Besserungsmaschine, 2000, Seite 63
- [2] C. von Stemann: Skizze des Preußischen Strafprocesses, in: Der Gerichtssaal, Siebenter Jahrgang, Zweiter Band, Erlangen 1855, Seite 451
Quellen:
- § 211 I StGB
- Martin Hesse, Barbara Schmid: Der nächste, bitte. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 29, 2012, Seite 31.
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