Ersatzschule
Ersatzschule (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Ersatzschule | die Ersatzschulen |
Genitiv | der Ersatzschule | der Ersatzschulen |
Dativ | der Ersatzschule | den Ersatzschulen |
Akkusativ | die Ersatzschule | die Ersatzschulen |
Worttrennung:
- Er·satz·schu·le, Plural: Er·satz·schu·len
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈzat͡sˌʃuːlə]
- Hörbeispiele: Ersatzschule (Info)
Bedeutungen:
- [1] Schule in freier Trägerschaft, die anerkannte Abschlüsse bietet, an der die Schulpflicht erfüllt werden kann
Herkunft:
Gegenwörter:
- [1] Regelschule, Ergänzungsschule
Oberbegriffe:
- [1] Privatschule, Schule
Beispiele:
- [1] Viele Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind Ersatzschulen.
- [1] „Bei den Schulen in freier Trägerschaft unterscheidet das Schulgesetz zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. […] Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des öffentlichen Schulwesens. […] Wer eine Ersatzschule besucht, erfüllt die Schulpflicht. Mit der Genehmigung erhalten die Schulen mit Ausnahme der Ersatzschulen eigener Art (z. B. der Waldorfschulen) das Recht, mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen Zeugnisse auszustellen und unter Vorsitz einer staatlichen Prüfungsleitung Prüfungen abzuhalten.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] staatlich anerkannte Ersatzschule
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Ersatzschule“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ersatzschule“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ersatzschule“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Ersatzschule“
Quellen:
- Zum NRW-Schulgesetz. schulministerium.nrw.de
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