Fallhand
Fallhand (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Fallhand | die Fallhände |
Genitiv | der Fallhand | der Fallhände |
Dativ | der Fallhand | den Fallhänden |
Akkusativ | die Fallhand | die Fallhände |
Worttrennung:
- Fall·hand, Plural: Fall·hän·de
Aussprache:
- IPA: [ˈfalˌhant]
- Hörbeispiele: Fallhand (Info)
Bedeutungen:
- [1] Medizin: schlaff herabhängende, herabfallende Hand, die aufgrund einer Verletzung des Nervus radialis nicht mehr angehoben werden kann
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm „fall“ des Verbs fallen und dem Substantiv Hand
Synonyme:
- [1] Kusshand
Beispiele:
- [1] „Fallhände erhalten durch Umpflanzung des Unterarmbeugemuskels ihre alten Funktionen wieder, steife Glieder werden durch „falsche Gelenke“ wieder gebeugt, abgeschossene Finger durch Rippen ersetzt.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Radialislähmung“, dort auch das zentrale Symptom „Fallhand“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fallhand“ (ein Beispiel im Zeitungskorpus)
- [1] Duden, Wörterbuch medizinischer Fachbegriffe. 8. Auflage. Dudenverlag, Mannheim u.a. 2007, ISBN 978-3-411-04618-8 (Redaktionelle Leitung: Ulrich Kilian), Seite 289, Eintrag „Fallhand“
Quellen:
- Die Zeit, 11.07.1946, Nr. 21; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fallhand“
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