Fernsehrat
Fernsehrat (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular 
 | Plural 
 | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Fernsehrat 
 | die Fernsehräte 
 | 
| Genitiv | des Fernsehrates des Fernsehrats 
 | der Fernsehräte 
 | 
| Dativ | dem Fernsehrat dem Fernsehrate 
 | den Fernsehräten 
 | 
| Akkusativ | den Fernsehrat 
 | die Fernsehräte 
 | 
Worttrennung:
- Fern·seh·rat, Plural: Fern·seh·rä·te
Aussprache:
- IPA: [ˈfɛʁnzeːˌʁaːt]
- Hörbeispiele: Fernsehrat (Info) 
Bedeutungen:
- [1] Zusammenschluss von Personen, der Entscheidungen, die das Fernsehen betreffen, trifft
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm von fernsehen und dem Substantiv Rat
Oberbegriffe:
- [1] Rat
Beispiele:
- [1] „Obwohl in der türkischen Verfassung die Pressefreiheit garantiert ist, werden alle Sendungen vom Rundfunk- und Fernsehrat geprüft und zensiert.“[1]
Übersetzungen
    
| 
 | 
 | 
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fernsehrat“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Fernsehrat“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Fernsehrat“
Quellen:
- wissen.de – Artikel „Umzug in die Arabisch-Islamische Welt“
    This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.