Fluglotse

Fluglotse (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Fluglotse die Fluglotsen
Genitiv des Fluglotsen der Fluglotsen
Dativ dem Fluglotsen den Fluglotsen
Akkusativ den Fluglotsen die Fluglotsen

Worttrennung:

Flug·lot·se, Plural: Flug·lot·sen

Aussprache:

IPA: [ˈfluːkˌloːt͡sə]
Hörbeispiele:  Fluglotse (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die an einem Flughafen das Landen und Starten der Flugzeuge überwacht und regelt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Flug und Lotse

Synonyme:

[1] österreichisch: Flugverkehrsleiter

Weibliche Wortformen:

[1] Fluglotsin

Oberbegriffe:

[1] Lotse

Beispiele:

[1] Der Fluglotse überwacht den Luftraum und leitet alle Luftfahrzeuge in seinem Zuständigkeitsbereich, soweit sie seiner Kontrolle unterliegen, um Zusammenstöße zu vermeiden (Flugsicherung), aber auch, um für die Fluggesellschaften eine möglichst ökonomische Durchführung der Flüge herzustellen und aufrecht zu erhalten.[1]
[1] Die Ausbildung eines Fluglotsen dauert in Deutschland etwa zwei bis drei Jahre.
[1] Fluglotsen sind immer nur für einen bestimmten Bereich (Sektor) zuständig.[1]
[1] „In diesem Jahr stand zum ersten Mal in der Schweiz ein Fluglotse wegen eines Vorfalls vor Gericht, bei dem niemand zu Schaden kam.“[2]

Wortbildungen:

[1] Fluglotsenausbildung, Fluglotsenlizenz, Fluglotsenstreik

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Fluglotse
[1] Duden online „Fluglotse
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fluglotse
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFluglotse
[1] The Free Dictionary „Fluglotse
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Fluglotse

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Fluglotse
  2. Gericht spricht Fluglotsen frei. Abgerufen am 15. Juli 2017.
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