Gebarung

Gebarung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Gebarung die Gebarungen
Genitiv der Gebarung der Gebarungen
Dativ der Gebarung den Gebarungen
Akkusativ die Gebarung die Gebarungen

Worttrennung:

Ge·ba·rung, Plural: Ge·ba·run·gen

Aussprache:

IPA: [ɡəˈbaːʁʊŋ]
Hörbeispiele:  Gebarung (Info)
Reime: -aːʁʊŋ

Bedeutungen:

[1] gehoben: Verhalten, das durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist
[2] Österreich: Aufsichtsführung über Geldmittel eines Betriebes, Unternehmens oder Ähnlichen

Herkunft:

Ableitung vom Wortstamm des Verbs gebaren mit dem Ableitungsmorphem -ung

Synonyme:

[1] Gebaren
[2] Finanzgebarung, Geldgebarung

Unterbegriffe:

[1] Geschäftsgebarung, Wirtschaftsgebarung
[2] Kassagebarung

Beispiele:

[1]
[2] „Die operative Gebarung umfasst Ein- und Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und laufende Transfers.“[1]
[2] „Von einer ordnungsgemäßen Gebarung konnte keine Rede sein.“[2]

Wortbildungen:

[2] Gebarungsbericht, Gebarungsjahr, Gebarungskontrolle, Gebarungsprüfung, Gebarungsüberprüfung, Gebarungsüberschuss

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Wikipedia-Artikel „Gebarung
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gebarung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGebarung
[1, 2] Duden online „Gebarung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gebarung

Quellen:

  1. Verordnung des österreichischen Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, § 3. (4)
  2. Burgtheater: Drei Mio. Euro „vergessen“. In: DiePresse.com. 18. März 2016, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 2. September 2017).
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