Gegenklage
Gegenklage (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gegenklage | die Gegenklagen |
Genitiv | der Gegenklage | der Gegenklagen |
Dativ | der Gegenklage | den Gegenklagen |
Akkusativ | die Gegenklage | die Gegenklagen |
Worttrennung:
- Ge·gen·kla·ge, Plural: Ge·gen·kla·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌklaːɡə], [ˈɡeːɡŋ̍ˌklaːɡə]
- Hörbeispiele: Gegenklage (Info), Gegenklage (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Antrag vor Gericht (Klage), der sich gegen denjenigen richtet, der zuvor selbst einen Antrag stellte und damit Kläger war
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Klage
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Gegenaktion, Gegenanzeige, Widerklage
Beispiele:
- [1] Inzwischen hat der Anwalt im Auftrage seiner Mandantin eine Gegenklage eingereicht.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Gegenklage einreichen/erheben
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gegenklage“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenklage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenklage“
- [1] The Free Dictionary „Gegenklage“
- [1] Duden online „Gegenklage“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gegenklage“
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