Widerklage
Widerklage (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Widerklage | die Widerklagen | 
| Genitiv | der Widerklage | der Widerklagen | 
| Dativ | der Widerklage | den Widerklagen | 
| Akkusativ | die Widerklage | die Widerklagen | 
Worttrennung:
- Wi·der·kla·ge, Plural: Wi·der·kla·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈviːdɐˌklaːɡə]
- Hörbeispiele: Widerklage (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gegenklage des Beklagten im gleichen Rechtsstreit, als (taktische) Antwort auf eine zuvor vom Kläger eingereichte Klage
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Klage mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) wider-
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Gegenklage
Unterbegriffe:
- [1] Drittwiderklage
Beispiele:
- [1] „Die Widerklage kann in der Form des §261 II erhoben werden, und zwar bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Widerklage erheben, der Widerklage stattgeben, die Widerklage abweisen
Wortbildungen:
- Widerbeklagter, Widerkläger
Übersetzungen
    
 [1] 
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Widerklage“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Widerklage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Widerklage“
- [1] Duden online „Widerklage“
Quellen:
- Zivilprozessrecht, Walter Zeiss, Klaus Schreiber. Abgerufen am 29. Juni 2017.
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