Gegenunterschrift
Gegenunterschrift (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gegenunterschrift | die Gegenunterschriften |
Genitiv | der Gegenunterschrift | der Gegenunterschriften |
Dativ | der Gegenunterschrift | den Gegenunterschriften |
Akkusativ | die Gegenunterschrift | die Gegenunterschriften |
Worttrennung:
- Ge·gen·un·ter·schrift, Plural: Ge·gen·un·ter·schrif·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌʔʊntɐʃʁɪft]
- Hörbeispiele: Gegenunterschrift (Info), Gegenunterschrift (Info)
Bedeutungen:
- [1] zweite Signatur mit dem eigenen Namen, die eine erste Unterschrift einer anderen Person bestätigt und dadurch ein Dokument gültig werden lässt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Unterschrift
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Gegenzeichnung
Beispiele:
- [1] „Wie verhält sich das Kreditinstitut, wenn ihm Reiseschecks vorgelegt werden, die schon die Gegenunterschrift tragen?“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] mit einer Gegenunterschrift versehen
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gegenunterschrift“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenunterschrift“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenunterschrift“
- [1] Duden online „Gegenunterschrift“
Quellen:
- Die Bankgehilfenprüfung, Erich Hüttner, Hans Klink. Abgerufen am 30. September 2020.
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