Geheimgericht

Geheimgericht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Geheimgericht

die Geheimgerichte

Genitiv des Geheimgerichtes
des Geheimgerichts

der Geheimgerichte

Dativ dem Geheimgericht
dem Geheimgerichte

den Geheimgerichten

Akkusativ das Geheimgericht

die Geheimgerichte

Worttrennung:

Ge·heim·ge·richt, Plural: Ge·heim·ge·rich·te

Aussprache:

IPA: [ɡəˈhaɪ̯mɡəˌʁɪçt]
Hörbeispiele:  Geheimgericht (Info)

Bedeutungen:

[1] Gericht, dessen Sitzungen und Beschlüsse der Geheimhaltung unterliegen

Oberbegriffe:

[1] Gericht

Beispiele:

[1] „Womöglich ordnete dieses Geheimgericht an, dass der Dienst die Zugangsdaten seiner Kunden zu den verschlüsselten E-Mail-Archiven herausgeben muss.“[1]
[1] „Bevor die National Security Agency (NSA) massenhaft Daten sammeln darf und die Geheimdienste abhören dürfen, müssen sie nicht nur den Justizminister um Erlaubnis bitten, sondern auch ein Geheimgericht, den Foreign Intelligence Surveillance Court (FISA-Gericht).“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geheimgericht

Quellen:

  1. Konrad Lischka: NSA-Überwachung: Nachfrage nach Mail-Verschlüsselung sprunghaft gewachsen. In: Spiegel Online. 9. August 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. August 2013).
  2. Martin Klingst: Lauschen? Wir sind so frei!. In: Zeit Online. 19. Juli 2013, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 11. August 2013).
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