Geheimgericht
Geheimgericht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Geheimgericht
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die Geheimgerichte
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Genitiv | des Geheimgerichtes des Geheimgerichts
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der Geheimgerichte
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Dativ | dem Geheimgericht dem Geheimgerichte
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den Geheimgerichten
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Akkusativ | das Geheimgericht
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die Geheimgerichte
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Worttrennung:
- Ge·heim·ge·richt, Plural: Ge·heim·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈhaɪ̯mɡəˌʁɪçt]
- Hörbeispiele:
Geheimgericht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gericht, dessen Sitzungen und Beschlüsse der Geheimhaltung unterliegen
Oberbegriffe:
- [1] Gericht
Beispiele:
- [1] „Womöglich ordnete dieses Geheimgericht an, dass der Dienst die Zugangsdaten seiner Kunden zu den verschlüsselten E-Mail-Archiven herausgeben muss.“[1]
- [1] „Bevor die National Security Agency (NSA) massenhaft Daten sammeln darf und die Geheimdienste abhören dürfen, müssen sie nicht nur den Justizminister um Erlaubnis bitten, sondern auch ein Geheimgericht, den Foreign Intelligence Surveillance Court (FISA-Gericht).“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geheimgericht“
Quellen:
- Konrad Lischka: NSA-Überwachung: Nachfrage nach Mail-Verschlüsselung sprunghaft gewachsen. In: Spiegel Online. 9. August 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. August 2013).
- Martin Klingst: Lauschen? Wir sind so frei!. In: Zeit Online. 19. Juli 2013, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 11. August 2013).
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