Gesetz der kleinen Zahlen
Gesetz der kleinen Zahlen (Deutsch)
Substantiv, n, Wortverbindung
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Gesetz der kleinen Zahlen | — |
Genitiv | des Gesetzes der kleinen Zahlen | — |
Dativ | dem Gesetz der kleinen Zahlen | — |
Akkusativ | das Gesetz der kleinen Zahlen | — |
Worttrennung:
- Ge·setz der klei·nen Zah·len, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈzɛt͡s deːɐ̯ ˌklaɪ̯nən ˈt͡saːlən]
- Hörbeispiele: Gesetz der kleinen Zahlen (Info)
Bedeutungen:
- [1] Stochastik: Beobachtung, dass die Ergebnisse von zufälligen, voneinander unabhängigen Ereignissen bei genau so vielen Durchgängen, wie es mögliche Ergebnisse gibt, jeweils zu rund einem Drittel der möglichen Ergebnisse gar nicht, zu je einem Drittel genau einmal oder mehrfach eintreten.[1]
Synonyme:
- [1] Gesetz des Drittels, Zwei-Drittel-Gesetz
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Gesetz
Unterbegriffe:
- [1] schwaches Gesetz der kleinen Zahlen, starkes Gesetz der kleinen Zahlen
Beispiele:
- [1] Das Zwei-Drittel-Gesetz, auch Gesetz des Drittels oder Gesetz der kleinen Zahlen, ist ein Satz aus der Stochastik, der einen Sonderfall der Binomialverteilung bei kleinen Erfolgswahrscheinlichkeiten von zufällig hervorgerufenen Ereignissen beschreibt.[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Zwei-Drittel-Gesetz“
Quellen:
- Gesetz der kleinen Zahlen
- Wikipedia-Artikel „Zwei-Drittel-Gesetz“ (Stabilversion)
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