Gutsherrin
Gutsherrin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Gutsherrin
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die Gutsherrinnen
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Genitiv | der Gutsherrin
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der Gutsherrinnen
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Dativ | der Gutsherrin
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den Gutsherrinnen
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Akkusativ | die Gutsherrin
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die Gutsherrinnen
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Worttrennung:
- Guts·her·rin, Plural: Guts·her·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈɡuːt͡sˌhɛʁɪn]
- Hörbeispiele:
Gutsherrin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebes (Landgutes) ist
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gutsherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Gutsbesitzerin
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Gutsverwalterin
Männliche Wortformen:
- [1] Gutsherr
Oberbegriffe:
- [1] Herrin
Beispiele:
- [1] Die Gutsherrin veranstaltet jährlich ein Fest auf ihrem Gut.
- [1] „Die Amtsanwaltschaft in Danzig stellt ein Verfahren gegen eine Gutsherrin ein, die ein 42-jähriges Dienstmädchen während eines Streits so misshandelt hatte, dass es sich ein ärztliches Attest hatte geben lassen und vor Gericht gezogen war.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Gutsherrin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gutsherrin“
- [*] canoo.net „Gutsherrin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Gutsherrin“
- [1] Duden online „Gutsherrin“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gutsherrin“
Quellen:
- wissen.de – was geschah am „23. September 1907“
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