Handelsgeschäft

Handelsgeschäft (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Handelsgeschäft die Handelsgeschäfte
Genitiv des Handelsgeschäfts
des Handelsgeschäftes
der Handelsgeschäfte
Dativ dem Handelsgeschäft den Handelsgeschäften
Akkusativ das Handelsgeschäft die Handelsgeschäfte

Worttrennung:

Han·dels·ge·schäft, Plural: Han·dels·ge·schäf·te

Aussprache:

IPA: [ˈhandl̩sɡəˌʃɛft]
Hörbeispiele:  Handelsgeschäft (Info)

Bedeutungen:

[1] Geschäft, das Handel betreibt
[2] Aktion, die darin besteht, Handel (Kauf, Verkauf) zu betreiben

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Handel und Geschäft sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Handelsgewerbe

Oberbegriffe:

[1, 2] Geschäft
[2] Rechtsgeschäft

Beispiele:

[1] „Der Ältere hatte sein Erbteil erhalten, lebte in Saloniki, betrieb dort ein Handelsgeschäft und war zu Reichtum gelangt.“[1]
[2] „Der deutsche Strommarkt wurde bis vor wenigen Tagen durch gefährliche Handelsgeschäfte in die Nähe eines Zusammenbruchs gebracht.“[2]
[2] „Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[2] Wikipedia-Artikel „Handelsgeschäft
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Handelsgeschäft
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Handelsgeschäft
[1, 2] Duden online „Handelsgeschäft
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHandelsgeschäft

Quellen:

  1. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben von Erich Loos, Band II. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 89.
  2. Stromhändler zocken fast bis zum Blackout. In: Spiegel Online. 16. Februar 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 28. September 2021).
  3. § 343 HGB (Handelsgesetzbuch). zit. nach Rechtsstand 2020, abgerufen am 28. September 2021.
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