Jugendbeamter

Jugendbeamter (Deutsch)

Substantiv, m, adjektivische Deklination

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ JugendbeamterJugendbeamte
Genitiv JugendbeamtenJugendbeamter
Dativ JugendbeamtemJugendbeamten
Akkusativ JugendbeamtenJugendbeamte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ der Jugendbeamtedie Jugendbeamten
Genitiv des Jugendbeamtender Jugendbeamten
Dativ dem Jugendbeamtenden Jugendbeamten
Akkusativ den Jugendbeamtendie Jugendbeamten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein Jugendbeamterkeine Jugendbeamten
Genitiv eines Jugendbeamtenkeiner Jugendbeamten
Dativ einem Jugendbeamtenkeinen Jugendbeamten
Akkusativ einen Jugendbeamtenkeine Jugendbeamten

Worttrennung:

Ju·gend·be·am·ter, Plural: Ju·gend·be·am·te

Aussprache:

IPA: [ˈjuːɡn̩tbəˌʔamtɐ]
Hörbeispiele:  Jugendbeamter (Info),  Jugendbeamter (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: Polizist, der speziell für jugendliche Straftäter zuständig ist und der auch bei Jugendlichen (besonders in Schulen und Freizeiteinrichtungen) Aufklärungs- und Beratungsarbeit leistet, um Jugendkriminalität vorzubeugen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Jugend und Beamter

Weibliche Wortformen:

[1] Jugendbeamtin

Oberbegriffe:

[1] Polizeibeamter, Beamter

Beispiele:

[1] „Zigaretten, Schnupftabak und neun Flaschen hochprozentigen Alkohol hatten sechs Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren dabei, die am Samstag in Markt Schwaben durch die Jugendbeamten der Poinger Polizei kontrolliert wurden.“[1]
[1] „Die Jugendbeamten der regionalen Polizeidienststellen sind regelmäßig in Schulen, um zum Beispiel über Cybermobbing aufzuklären.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendbeamter
[1] Duden online „Jugendbeamter

Quellen:

  1. Jugendliche mit Schnaps und Zigaretten. In: sueddeutsche.de. 27. März 2019, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 31. Januar 2021).
  2. Wer mobbt, macht sich strafbar. In: Münchner Merkur, 23. März 2018 (zitiert nach DWDS).
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