Jugendbeamtin

Jugendbeamtin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Jugendbeamtin die Jugendbeamtinnen
Genitiv der Jugendbeamtin der Jugendbeamtinnen
Dativ der Jugendbeamtin den Jugendbeamtinnen
Akkusativ die Jugendbeamtin die Jugendbeamtinnen

Worttrennung:

Ju·gend·be·am·tin, Plural: Ju·gend·be·am·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈjuːɡn̩tbəˌʔamtɪn]
Hörbeispiele:  Jugendbeamtin (Info),  Jugendbeamtin (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: Polizistin, die speziell für jugendliche Straftäter zuständig ist und der auch bei Jugendlichen (besonders in Schulen und Freizeiteinrichtungen) Aufklärungs- und Beratungsarbeit leistet, um Jugendkriminalität vorzubeugen

Männliche Wortformen:

[1] Jugendbeamter

Oberbegriffe:

[1] Polizeibeamtin, Beamtin

Beispiele:

[1] „Hauptsächlich in weiterführenden Schulen halten die Jugendbeamtinnen und -beamten der örtlichen Inspektionen bei Bedarf Vorträge und suchen mit den Jugendlichen den Dialog.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendbeamtin
[1] Duden online „Jugendbeamtin mit Verweis auf Duden online „Jugendbeamter

Quellen:

  1. Erst verliebt, dann erpresst. In: Münchner Merkur, 21. November 2020 (zitiert nach DWDS).
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