Jugendschöffe

Jugendschöffe (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Jugendschöffe die Jugendschöffen
Genitiv des Jugendschöffen der Jugendschöffen
Dativ dem Jugendschöffen den Jugendschöffen
Akkusativ den Jugendschöffen die Jugendschöffen

Worttrennung:

Ju·gend·schöf·fe, Plural: Ju·gend·schöf·fen

Aussprache:

IPA: [ˈjuːɡn̩tˌʃœfə]
Hörbeispiele:  Jugendschöffe (Info),  Jugendschöffe (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Schöffe (Laienrichter) mit Erfahrung in der Jugenderziehung an einem Jugendgericht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Jugend und Schöffe

Weibliche Wortformen:

[1] Jugendschöffin

Oberbegriffe:

[1] Schöffe

Beispiele:

[1] „Wer Jugendschöffe werden will, muss seine Bewerbung statt an die Kommune an das zuständige Jugendamt richten. Neben den normalen Voraussetzungen müssen die Kandidaten hier ihre Eignung in der Beurteilung Jugendlicher nachweisen.“[1]

Wortbildungen:

Jugendschöffengericht

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Schöffe
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendschöffe
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Jugendschöffe
[1] Duden online „Jugendschöffe

Quellen:

  1. Mit Menschenkenntnis zum gerechten Urteil – Neue Schöffen gesucht. In: Welt Online. 8. November 2012, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 29. Januar 2019).
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