Jugendverbot
Jugendverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Jugendverbot | die Jugendverbote |
Genitiv | des Jugendverbotes des Jugendverbots |
der Jugendverbote |
Dativ | dem Jugendverbot dem Jugendverbote |
den Jugendverboten |
Akkusativ | das Jugendverbot | die Jugendverbote |
Worttrennung:
- Ju·gend·ver·bot, Plural: Ju·gend·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈjuːɡn̩tfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Jugendverbot (Info), Jugendverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] eingeschränkter Zugang für Minderjährige
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Jugend und Verbot
Beispiele:
- [1] „So wurde 1956 im österreichischen Fernsehen etwa Der alte Sünder (A 1951, Regie: Franz Antel) gezeigt, der in den meisten Bundesländern mit Jugendverbot belegt worden war.“[1]
Übersetzungen
[1] eingeschränkter Zugang für Minderjährige
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Jugendverbot“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Jugendverbot“
- [1] Duden online „Jugendverbot“
Quellen:
- Edith Blaschitz: Der „Kampf gegen Schmutz und Schund“. LIT, 2014, Seite 151 (Zitiert nach Google Books).
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