Kirchenübertritt
Kirchenübertritt (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Kirchenübertritt | die Kirchenübertritte |
Genitiv | des Kirchenübertritts des Kirchenübertrittes |
der Kirchenübertritte |
Dativ | dem Kirchenübertritt | den Kirchenübertritten |
Akkusativ | den Kirchenübertritt | die Kirchenübertritte |
Worttrennung:
- Kir·chen·über·tritt, Plural: Kir·chen·über·trit·te
Aussprache:
- IPA: [ˈkɪʁçn̩ˌʔyːbɐtʁɪt]
- Hörbeispiele: Kirchenübertritt (Info)
Bedeutungen:
- [1] unmittelbarer Wechsel der Mitgliedschaft von einer Kirche in eine andere
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Kirche, Fugenelement -n und Übertritt
Synonyme:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Nicht geregelt ist bislang der direkte Kirchenübertritt ohne den Umweg des Austritts aus der einen und den Neueintritt in die andere Kirche. Man wird ihn aber für zulässig halten müssen, sofern sich die betreffenden Religionsgemeinschaften darüber einig sind.“[1]
Übersetzungen
[1] unmittelbarer Wechsel der Mitgliedschaft von einer Kirche in eine andere
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Kirchenübertritt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kirchenübertritt“
- [1] Duden online „Kirchenübertritt“
Quellen:
- Claudio Fuchs: Das Staatskirchenrecht der neuen Bundesländer. Mohr Siebeck, 1999, ISBN 978-3-16-147214-5, Seite 149 (Zitiert nach Google Books)
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