Kleiderkarte

Kleiderkarte (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Kleiderkarte die Kleiderkarten
Genitiv der Kleiderkarte der Kleiderkarten
Dativ der Kleiderkarte den Kleiderkarten
Akkusativ die Kleiderkarte die Kleiderkarten

Worttrennung:

Klei·der·kar·te, Plural: Klei·der·kar·ten

Aussprache:

IPA: [ˈklaɪ̯dɐˌkaʁtə]
Hörbeispiele:  Kleiderkarte (Info)

Bedeutungen:

[1] Berechtigungsschein mit der Erlaubnis zum Bezug rationierter Kleidung

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kleid und Karte sowie dem Fugenelement -er

Oberbegriffe:

[1] Karte

Unterbegriffe:

[1] Reichskleiderkarte

Beispiele:

[1] „Man gab ihr eine Kleiderkarte, aber sie besorgte sich nichts als Wäsche und einen schwarzen Pullover.“[1]
[1] „Die Reichsmark, die den Arbeitern und Angestellten ausbezahlt wurde, spielte demgegenüber keine Rolle, mit ihr konnte man nur noch die amtlichen Zuteilungen auf Lebensmittelkarte und Kleiderkarte bezahlen.“[2]
[1] „Jede Person mit deutschem Pass bekam nun jährlich eine Kleiderkarte, die den persönlichen Bedarf abdecken sollte […].“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kleiderkarte
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKleiderkarte
[1] Duden online „Kleiderkarte

Quellen:

  1. Alfred Andersch: Winterspelt. Roman. Diogenes, Zürich 1974, ISBN 3-257-01518-6, Seite 233.
  2. Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0, Seite 244.
  3. Wolfgang Brandt: Punktverrechnungskarten. In: philatelie. Das Magazin des Bundes Deutscher Philatelisten. Nummer 519, September 2020, ISSN 1619-5892, Seite 23, DNB 012758477.
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