Leibzucht

Leibzucht (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Leibzucht
Genitiv der Leibzucht
Dativ der Leibzucht
Akkusativ die Leibzucht

Worttrennung:

Leib·zucht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈlaɪ̯pˌt͡sʊxt]
Hörbeispiele:  Leibzucht (Info)

Bedeutungen:

[1] lebenslanger Unterhalt einer Witwe, eines Witwers

Herkunft:

mittelhochdeutsch līpzuht, Determinativkompositum aus den Substantiven līp ‚Leben‘ (woraus Leib) und zuht ‚Zucht‘; ebenso niederdeutsch Lieftucht, niederländisch lijftocht.[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] Altenteil, Ausgedinge, Leibgedinge

Beispiele:

[1] „Ist eine Dienstbarkeit oder eine Reallast als Leibgeding (Leibzucht, Altenteil, Auszug) eingetragen, so bleibt das Recht, unbeschadet der Vorschrift des § 9 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, von der Zwangsversteigerung unberührt, auch wenn es bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Leibzucht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Leibzucht
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Leibzucht

Quellen:

  1. Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Leibzucht
  2. Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (AGGVG) Vom 23. Juni 1981, Art. 30 (1), abgerufen am 30. März 2016
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