Lokalverbot

Lokalverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Lokalverbot die Lokalverbote
Genitiv des Lokalverbotes
des Lokalverbots
der Lokalverbote
Dativ dem Lokalverbot
dem Lokalverbote
den Lokalverboten
Akkusativ das Lokalverbot die Lokalverbote

Worttrennung:

Lo·kal·ver·bot, Plural: Lo·kal·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [loˈkaːlfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Lokalverbot (Info)
Reime: -aːlfɛɐ̯boːt

Bedeutungen:

[1] von Wirt/Wirtin ausgesprochenes Verbot gegen jemanden, das Lokal nochmals zu betreten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Lokal und Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Daraufhin sprach Herr Mentz Herrn Kloßen überraschend ein Lokalverbot auf Lebenszeit aus, was Herr Kloßen mit wegwerfenden Handbewegungen und gurgelnden Lauten quittierte.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Hausverbot, Weiterleitung von Lokalverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lokalverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalLokalverbot
[1] Duden online „Lokalverbot

Quellen:

  1. Eckhard Henscheid: Die Vollidioten. Ein historischer Roman aus dem Jahr 1972. 8. Auflage. Zweitausendeins, Frankfurt/Main 1979, Seite 105.
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