Meldeschluss
Meldeschluss (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Meldeschluss
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die Meldeschlüsse
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Genitiv | des Meldeschlusses
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der Meldeschlüsse
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Dativ | dem Meldeschluss dem Meldeschlusse
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den Meldeschlüssen
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Akkusativ | den Meldeschluss
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die Meldeschlüsse
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Mel·de·schluss, Plural: Mel·de·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈmɛldəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Zeitpunkt, an dem die Frist für eine mögliche Meldung abläuft
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs melden und dem Substantiv Schluss mit dem Gleitlaut -e-
Oberbegriffe:
- [1] Schluss
Beispiele:
- [1] Meldeschluss für die Teilnahme am Blitzschachturnier ist Sonntag, 10 Uhr.
- [1] „Wie die Agentur Itar-Tass am Dienstag meldete, wird das Nationale Olympische Komitee die förmliche Bewerbung rechtzeitig vor dem Meldeschluss beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) einreichen.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Meldeschluss“
- [*] canoo.net „Meldeschluss“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Meldeschluss“
- [1] The Free Dictionary „Meldeschluss“
- [1] Duden online „Meldeschluss“
Quellen:
- Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: gea.de vom 27.07.2005
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