Mitbesitz
Mitbesitz (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Mitbesitz | — |
Genitiv | des Mitbesitzes | — |
Dativ | dem Mitbesitz dem Mitbesitze |
— |
Akkusativ | den Mitbesitz | — |
Worttrennung:
- Mit·be·sitz, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈmɪtbəˌzɪt͡s]
- Hörbeispiele: Mitbesitz (Info)
Bedeutungen:
- [1] deutsches Zivilrecht: tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft mehrerer über eine Sache, wobei jeder die ganze Sache besitzt, in der Ausübung seiner Sachherrschaft aber durch die Besitzerstellung der anderen beschränkt wird
Herkunft:
Oberbegriffe:
- [1] Besitz
Unterbegriffe:
- [1] qualifizierter Mitbesitz, schlichter Mitbesitz
Beispiele:
- [1] Der Fahrstuhl im Wohnhaus von Herrn Kasupke stand im Mitbesitz der Mieter.
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 2, Rdnr. 10
- [1] Wikipedia-Artikel „Mitbesitz“
- [1] The Free Dictionary „Mitbesitz“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitbesitz“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Mitbesitz“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Mitbesitz“
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