Nachkriegsverfassung

Nachkriegsverfassung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Nachkriegsverfassung die Nachkriegsverfassungen
Genitiv der Nachkriegsverfassung der Nachkriegsverfassungen
Dativ der Nachkriegsverfassung den Nachkriegsverfassungen
Akkusativ die Nachkriegsverfassung die Nachkriegsverfassungen

Worttrennung:

Nach·kriegs·ver·fas·sung, Plural: Nach·kriegs·ver·fas·sun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈnaːxkʁiːksfɛɐ̯ˌfasʊŋ]
Hörbeispiele:  Nachkriegsverfassung (Info)

Bedeutungen:

[1] die nach dem Ende eines Krieges bestehende Verfassung eines Staates

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem Nachkriegs- und dem Substantiv Verfassung

Oberbegriffe:

[1] Verfassung

Beispiele:

[1] „Ebert war bereit, die Monarchie zu bewahren, vorausgesetzt, der Reichstag fasste einen entsprechenden Beschluss über die Nachkriegsverfassung des deutschen Staats.“[1]
[1] „Die japanische Nachkriegsverfassung wurde am 3. November 1946 vom neu gewählten Unterhaus, dem Herrenhaus und vom Tennō verabschiedet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachkriegsverfassung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNachkriegsverfassung

Quellen:

  1. Frederick Taylor: Inflation. Der Untergang des Geldes in der Weimarer Republik und die Geburt eines deutschen Traumas. 1. Auflage. Siedler Verlag, München 2013, ISBN 9783827500113, Seite 65
  2. Wikipedia-Artikel „Verfassung des Staates Japan“ (Stabilversion)
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