Nebenfolge

Nebenfolge (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Nebenfolge die Nebenfolgen
Genitiv der Nebenfolge der Nebenfolgen
Dativ der Nebenfolge den Nebenfolgen
Akkusativ die Nebenfolge die Nebenfolgen

Worttrennung:

Ne·ben·fol·ge, Plural: Ne·ben·fol·gen

Aussprache:

IPA: [ˈneːbn̩ˌfɔlɡə]
Hörbeispiele:  Nebenfolge (Info),  Nebenfolge (Info)

Bedeutungen:

[1] zusätzliche Konsequenz einer Verurteilung
[2] allgemein: weitere Auswirkung

Herkunft:

Determinativkompositum aus der Präposition neben und dem Substantiv Folge

Sinnverwandte Wörter:

[1] Nebenstrafe
[2] Kollateralschaden

Beispiele:

[1] Gegen das Urteil ist Rechtsbeschwerde zum Beispiel dann zulässig, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist oder aber eine Nebenfolge angeordnet worden ist.
[2] „Im Sinne dieses Bundesgesetzes […] ist ‚Beseitigung‘ jedes Verfahren, das keine zulässige Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Nebenfolge
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nebenfolge
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Nebenfolge
[1] Duden online „Nebenfolge

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: beflogenen
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