Nebenstrafe

Nebenstrafe (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Nebenstrafe die Nebenstrafen
Genitiv der Nebenstrafe der Nebenstrafen
Dativ der Nebenstrafe den Nebenstrafen
Akkusativ die Nebenstrafe die Nebenstrafen

Worttrennung:

Ne·ben·stra·fe, Plural: Ne·ben·stra·fen

Aussprache:

IPA: [ˈneːbn̩ˌʃtʁaːfə]
Hörbeispiele:  Nebenstrafe (Info),  Nebenstrafe (Info)

Bedeutungen:

[1] begleitende unangenehme Konsequenz einer Verurteilung

Herkunft:

Determinativkompositum aus der Präposition neben und dem Substantiv Strafe

Sinnverwandte Wörter:

[1] Nebenfolge

Unterbegriffe:

[1] Deutschland: Fahrverbot
[1] Österreich: Amtsverlust, Verfall [5][1]

Beispiele:

[1] „Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist.“[2]
[1] „Bislang kann das Verbot nur als Nebenstrafe und auch nur im Zusammenhang mit einer Verkehrssünde erteilt werden.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Nebenstrafe
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nebenstrafe
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Nebenstrafe
[1] Duden online „Nebenstrafe

Quellen:

  1. Amtswege leicht gemacht, abgerufen am 5. März 2016
  2. Rechtssatz des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Mai 1990
  3. L. Weißmüller: Fahrverbot statt Geldstrafe. In: sueddeutsche.de. 17. Mai 2010, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 27. Februar 2016).
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