Notzucht
Notzucht (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Notzucht | — |
Genitiv | der Notzucht | — |
Dativ | der Notzucht | — |
Akkusativ | die Notzucht | — |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Not·zucht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈnoːtˌt͡sʊxt]
- Hörbeispiele: Notzucht (Info)
Bedeutungen:
- [1] veraltet: sexueller Übergriff, bei der eine Person gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen wird
Synonyme:
- [1] Vergewaltigung
Beispiele:
- [1] „Zu Heinrichs Zeit galt Notzucht als besonders schwere Straftat und wurde neben Mord, Totschlag, Raub, schwerem Diebstahl und anderen Kapitalverbrechen genannt.“[1]
- [1] „Laut österreichischem Strafrecht von 1803 sollte die «Schändung» einer Person unter vierzehn Jahren als Notzucht angesehen und wie diese mit schwerem Kerker zwischen fünf und zehn Jahren belangt werden.“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- Sigrid Widmaier: Das Recht im "Reinhart Fuchs". Walter de Gruyter, 2010, ISBN 978-3-11-087403-7, Seite 106 (Zitiert nach Google Books)
- Franz X. Eder: Kultur der Begierde. C.H.Beck, 2009, ISBN 978-3-406-57738-3, Seite 84 (Zitiert nach Google Books)
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