Obliegenheit
Obliegenheit (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Obliegenheit | die Obliegenheiten |
Genitiv | der Obliegenheit | der Obliegenheiten |
Dativ | der Obliegenheit | den Obliegenheiten |
Akkusativ | die Obliegenheit | die Obliegenheiten |
Worttrennung:
- Ob·lie·gen·heit, Plural: Ob·lie·gen·hei·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈɔpˌliːɡn̩haɪ̯t]
- Hörbeispiele: Obliegenheit (Info), Obliegenheit (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemandem zufallende Last, etwas zu unternehmen oder zu unterlassen, weil er anderenfalls durch Nichtbeachtung Nachteile erlangen kann
Herkunft:
- belegt seit Ende des 17. Jahrhunderts, eine Ableitung zum älteren Substantiv (das) Obliegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -heit[1]
Unterbegriffe:
- [1] Dienstobliegenheit
Beispiele:
- [1] Bei einem Wildunfall trifft den Fahrer die Obliegenheit, den Schaden bei der Polizei zu melden.
- [1] „Für Robert gab gerade dieses versponnene Stillehalten, das den Figuren und ihren Obliegenheiten eigentümlich war, Anlaß zur Beunruhigung.“[2]
Wortbildungen:
- Obliegenheitsverletzung
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Obliegenheit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Obliegenheit“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Obliegenheit“
- [1] The Free Dictionary „Obliegenheit“
- [1] Duden online „Obliegenheit“
Quellen:
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Obliegenheit“
- Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 185. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.
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