Obliegenheit

Obliegenheit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Obliegenheit die Obliegenheiten
Genitiv der Obliegenheit der Obliegenheiten
Dativ der Obliegenheit den Obliegenheiten
Akkusativ die Obliegenheit die Obliegenheiten

Worttrennung:

Ob·lie·gen·heit, Plural: Ob·lie·gen·hei·ten

Aussprache:

IPA: [ˈɔpˌliːɡn̩haɪ̯t]
Hörbeispiele:  Obliegenheit (Info),  Obliegenheit (Info)

Bedeutungen:

[1] jemandem zufallende Last, etwas zu unternehmen oder zu unterlassen, weil er anderenfalls durch Nichtbeachtung Nachteile erlangen kann

Herkunft:

belegt seit Ende des 17. Jahrhunderts, eine Ableitung zum älteren Substantiv (das) Obliegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -heit[1]

Unterbegriffe:

[1] Dienstobliegenheit

Beispiele:

[1] Bei einem Wildunfall trifft den Fahrer die Obliegenheit, den Schaden bei der Polizei zu melden.
[1] „Für Robert gab gerade dieses versponnene Stillehalten, das den Figuren und ihren Obliegenheiten eigentümlich war, Anlaß zur Beunruhigung.“[2]

Wortbildungen:

Obliegenheitsverletzung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Obliegenheit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Obliegenheit
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Obliegenheit
[1] The Free Dictionary „Obliegenheit
[1] Duden online „Obliegenheit

Quellen:

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Obliegenheit
  2. Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 185. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.
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