Ordnungshaft

Ordnungshaft (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Ordnungshaft
Genitiv der Ordnungshaft
Dativ der Ordnungshaft
Akkusativ die Ordnungshaft

Worttrennung:

Ord·nungs·haft, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈɔʁdnʊŋsˌhaft]
Hörbeispiele:  Ordnungshaft (Info)

Bedeutungen:

[1] deutsches Prozessrecht: Disziplinarmaßnahme (nach §§ 380, 390 ZPO; § 89 FamFG; §§ 51, 70 StPO; §§ 177, 178 GVG), welche dazu dient, Ungehorsam und Ungebühr einer Person in einem Verfahren zu ahnden, und welche zum Tragen kommt, wenn das angeordnete Ordnungsgeld nicht eingetrieben werden kann
[2] deutsches Zwangsvollstreckungsrecht nach ZPO: Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, mit dem eine Duldung oder Unterlassung des Schuldners erzwungen wird, nachdem dieser einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung zuwidergehandelt hat und ein Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte

Gegenwörter:

[1, 2] Ordnungsgeld

Oberbegriffe:

[1] Ordnungsmittel

Beispiele:

[1] Verstößt der Schuldner trotz Androhung des Ordnungsmittels gegen seine Verpflichtung aus dem Urteil, kann das Gericht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft festsetzen.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Wikipedia-Artikel „Ordnungshaft
[1, 2] Klaus Weber (Hrsg.): Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage, München 2007, unter „Ordnungsmittel“, Seite 851 f.
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalOrdnungshaft
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