Paralleljustiz

Paralleljustiz (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Paralleljustiz
Genitiv der Paralleljustiz
Dativ der Paralleljustiz
Akkusativ die Paralleljustiz

Worttrennung:

Pa·r·al·lel·jus·tiz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [paʁaˈleːljʊsˌtiːt͡s]
Hörbeispiele:  Paralleljustiz (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtsprechung durch eine nicht-staatliche Organisation

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv parallel und dem Substantiv Justiz

Beispiele:

[1] „Ohoven: […] Die haben weltweit die besten staatlichen Gerichte, also brauchen sie keine Paralleljustiz.[1]
[1] „Die traditionellen Schiedsgerichte werden von Gegnern als eine Art Paralleljustiz kritisiert, über die Unternehmen Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen können.“[2]
[1] In solchem Zusammenhang taucht auch das Phänomen der sogenannten »Paralleljustiz« auf. Dabei geht es um die Lösung rechtlich relevanter Konflikte außerhalb staatlicher Institutionen.[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Paralleljustiz
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Paralleljustiz

Quellen:

  1. Petra Pinzler: "Die USA und Europa brauchen keine Paralleljustiz". In: Zeit Online. 30. März 2015, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 4. Juni 2016).
  2. EU-Kommission schlägt Investitionsgerichtshof vor. In: FAZ.NET. 16. September 2015, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 4. Juni 2016).
  3. Handbuch Christentum und Islam in Deutschland: Erfahrungen, Grundlagen, herausgegeben von Havva Engin, Mathias Rohe, Mouhanad Khorchide, Ümer Öszoy, Hansjörg Schmid. Abgerufen am 10. Juni 2016.
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