Probeführerschein

Probeführerschein (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Probeführerschein die Probeführerscheine
Genitiv des Probeführerscheins
des Probeführerscheines
der Probeführerscheine
Dativ dem Probeführerschein den Probeführerscheinen
Akkusativ den Probeführerschein die Probeführerscheine

Worttrennung:

Pro·be·füh·rer·schein, Plural: Pro·be·füh·rer·schei·ne

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:  Probeführerschein (Info)

Bedeutungen:

[1] Fahrerlaubnis für Fahranfänger

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Probe und Führerschein

Oberbegriffe:

[1] Führerschein

Beispiele:

[1] „Außer den prinzipiellen Regelungen im Rahmen des Führerscheingesetzes (FSG) über die Klassen und Unterklassen der Lenkberechtigung ist in Österreich seit 1. Juli 2005 […] das Vormerksystem („Punkteführerschein“) in Kraft. Außerdem gibt es den Probeführerschein […], der für Fahranfänger auf zwei Jahre (bei L17-Lenkern drei Jahre) befristet besonders strenge Regelungen trifft.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Probeführerschein
[1] Duden online „Probeführerschein

Quellen:

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