Ratsbeschluss
Ratsbeschluss (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Ratsbeschluss | die Ratsbeschlüsse |
Genitiv | des Ratsbeschlusses | der Ratsbeschlüsse |
Dativ | dem Ratsbeschluss dem Ratsbeschlusse |
den Ratsbeschlüssen |
Akkusativ | den Ratsbeschluss | die Ratsbeschlüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Rats·be·schluss, Plural: Rats·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaːt͡sbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Ratsbeschluss (Info)
- Reime: -aːt͡sbəʃlʊs
Bedeutungen:
- [1] Entscheidung eines Rates
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rat und Beschluss mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1] „Der Protest war erfolgreich: Der ÖPNV funktionierte auch ohne Bahnen, die Preiserhöhung wurde am 18. Juni per Ratsbeschluss zurückgenommen.“[1]
Übersetzungen
[1] Entscheidung eines Rates
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ratsbeschluss“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ratsbeschluss“
- [*] The Free Dictionary „Ratsbeschluss“
- [1] Duden online „Ratsbeschluss“
Quellen:
- Lutz Hachmeister: Hannover. Ein deutsches Machtzentrum. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2016, ISBN 978-3-421-04705-2, Seite 194.
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