Raufhandel

Raufhandel (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Raufhandel die Raufhändel
Genitiv des Raufhandels der Raufhändel
Dativ dem Raufhandel den Raufhändeln
Akkusativ den Raufhandel die Raufhändel

Worttrennung:

Rauf·han·del, Plural: Rauf·hän·del

Aussprache:

IPA: [ˈʁaʊ̯fˌhandl̩]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] gewalttätige Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Personen, meist mit den Fäusten ausgetragen

Synonyme:

[1] Schlägerei, Rauferei

Beispiele:

[1] Die Polizei setzt alljährlich rund 200 Sicherheitsbeamte ein, um Raufhändel zu unterbinden.[1]
[1] Die in Bochum stärksten Schalker, Rafinha und Jefferson Farfan, waren hingegen in Raufhändel verwickelt, was stets Ausdruck fehlender Disziplin ist.[2]
[1] Zum Dünkel trugen die Scholaren ihren Degen, Raufhändel gehörten zum Studium generale, ein Jahr ohne Morde wurde in den Marburger Uni-Annalen von 1619 mit Verwunderung notiert.[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Schlägerei, dort auch „Raufhandel“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Raufhandel
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Raufhandel
[1] Duden online „Raufhandel

Quellen:

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