Raufhandel
Raufhandel (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Raufhandel | die Raufhändel |
Genitiv | des Raufhandels | der Raufhändel |
Dativ | dem Raufhandel | den Raufhändeln |
Akkusativ | den Raufhandel | die Raufhändel |
Worttrennung:
- Rauf·han·del, Plural: Rauf·hän·del
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaʊ̯fˌhandl̩]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] gewalttätige Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Personen, meist mit den Fäusten ausgetragen
Synonyme:
- [1] Schlägerei, Rauferei
Beispiele:
- [1] Die Polizei setzt alljährlich rund 200 Sicherheitsbeamte ein, um Raufhändel zu unterbinden.[1]
- [1] Die in Bochum stärksten Schalker, Rafinha und Jefferson Farfan, waren hingegen in Raufhändel verwickelt, was stets Ausdruck fehlender Disziplin ist.[2]
- [1] Zum Dünkel trugen die Scholaren ihren Degen, Raufhändel gehörten zum Studium generale, ein Jahr ohne Morde wurde in den Marburger Uni-Annalen von 1619 mit Verwunderung notiert.[3]
Übersetzungen
[1] Schlägerei
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schlägerei“, dort auch „Raufhandel“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Raufhandel“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Raufhandel“
- [1] Duden online „Raufhandel“
Quellen:
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