Rechengesetz
Rechengesetz (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Rechengesetz | die Rechengesetze |
Genitiv | des Rechengesetzes | der Rechengesetze |
Dativ | dem Rechengesetz | den Rechengesetzen |
Akkusativ | das Rechengesetz | die Rechengesetze |
Worttrennung:
- Re·chen·ge·setz, Plural: Re·chen·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçn̩ɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Rechengesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] mathematischer Sachverhalt, der im täglichen Umgang mit Zahlen nützlich ist
Beispiele:
- [1] „Regelmäßiger Kommentar meines Mathelehrers nach einer schlecht ausgefallenen Klausur: ‚Herrschaften, es gibt immer noch einige unter euch, die meinen, sie müssten neue Rechengesetze erfinden. DIE GIBT'S NICHT! Der Markt ist abgegrast!‘“[1]
Übersetzungen
[1] mathematischer Sachverhalt, der im täglichen Umgang mit Zahlen nützlich ist
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechengesetz“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechengesetz“
Quellen:
- „Wie ein Kotelett - von beiden Seiten bekloppt“. In: sueddeutsche.de. 18. Februar 2014, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 9. November 2021).
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