Rechthaberin

Rechthaberin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Rechthaberin

die Rechthaberinnen

Genitiv der Rechthaberin

der Rechthaberinnen

Dativ der Rechthaberin

den Rechthaberinnen

Akkusativ die Rechthaberin

die Rechthaberinnen

Worttrennung:

Recht·ha·be·rin, Plural: Recht·ha·be·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçtˌhaːbəʁɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechthaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Rechthaber

Oberbegriffe:

[1] Frau

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberin
[*] canoonet „Rechthaberin
[1] Duden online „Rechthaberin

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: hereinbracht
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.