Rechthaber
Rechthaber (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Rechthaber | die Rechthaber |
Genitiv | des Rechthabers | der Rechthaber |
Dativ | dem Rechthaber | den Rechthabern |
Akkusativ | den Rechthaber | die Rechthaber |
Worttrennung:
- Recht·ha·ber, Plural: Recht·ha·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçtˌhaːbɐ]
- Hörbeispiele: Rechthaber (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen
Herkunft:
- Zusammenbildung aus „Recht haben“ mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Angeber, Besserwisser, vulgär: Klugscheißer, spöttisch: Neunmalkluger
Weibliche Wortformen:
- [1] Rechthaberin
Oberbegriffe:
- [1] Person
Beispiele:
- [1] „Auch in Meister Pfriem setzten die Brüder Grimm einem Nörgler, Besserwisser und Rechthaber par exellence ein unvergessliches Denkmal…“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechthaber“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaber“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechthaber“
Quellen:
- Eric T. Hansen: Nörgeln! Des Deutschen größte Lust. Unter Mitarbeit von Astrid Ule. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 2010, Seite 41. ISBN 978-3-596-17859-9. Kursiv gedruckt: Meister Pfriem.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: herbrachte
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