Rechthaber

Rechthaber (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Rechthaber die Rechthaber
Genitiv des Rechthabers der Rechthaber
Dativ dem Rechthaber den Rechthabern
Akkusativ den Rechthaber die Rechthaber

Worttrennung:

Recht·ha·ber, Plural: Recht·ha·ber

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçtˌhaːbɐ]
Hörbeispiele:  Rechthaber (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen

Herkunft:

Zusammenbildung aus „Recht haben“ mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er

Sinnverwandte Wörter:

[1] Angeber, Besserwisser, vulgär: Klugscheißer, spöttisch: Neunmalkluger

Weibliche Wortformen:

[1] Rechthaberin

Oberbegriffe:

[1] Person

Beispiele:

[1] „Auch in Meister Pfriem setzten die Brüder Grimm einem Nörgler, Besserwisser und Rechthaber par exellence ein unvergessliches Denkmal…“[1]

Wortbildungen:

Rechthaberei

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechthaber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaber
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechthaber

Quellen:

  1. Eric T. Hansen: Nörgeln! Des Deutschen größte Lust. Unter Mitarbeit von Astrid Ule. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 2010, Seite 41. ISBN 978-3-596-17859-9. Kursiv gedruckt: Meister Pfriem.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: herbrachte
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