Rechthaberei
Rechthaberei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Rechthaberei | die Rechthabereien |
Genitiv | der Rechthaberei | der Rechthabereien |
Dativ | der Rechthaberei | den Rechthabereien |
Akkusativ | die Rechthaberei | die Rechthabereien |
Worttrennung:
- Recht·ha·be·rei, Plural: Recht·ha·be·rei·en
Aussprache:
- IPA: [ˌʁɛçthaːbəˈʁaɪ̯]
- Hörbeispiele: Rechthaberei (Info)
- Reime: -aɪ̯
Bedeutungen:
- [1] Verhalten, seinen eigenen Standpunkt/seine eigene Meinung um nahezu jeden Preis, auch gegen Widerspruch durchzusetzen
Herkunft:
- Ableitung von Rechthaber mit dem Ableitungsmorphem -ei
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Verhalten
Beispiele:
- [1] Durch seine Rechthaberei provozierte er die ganze Belegschaft.
- [1] „Schließlich wandte sich der Meister vom Stuhl mit missgünstiger Ironie an Pierre und bemerkte, er habe sich wohl ein wenig fortreissen lassen, und seine Haltung in der Debatte sei wohl nicht nur von Liebe zur Tugend, sondern auch von Rechthaberei beeeinflusst gewesen.“[1]
- [1] „Mit ihr ist das fahrlässige Weib in das fahrende Patriarchat der Herren eingebrochen und kreuzt mit seiner angestammten Rechthaberei und Hysterie die männliche Fahrbahn.“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberei“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechthaberei“
- [1] Duden online „Rechthaberei“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberei“ auf wissen.de
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechthaberei“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechthaberei“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechthaberei“
Quellen:
- Leo N. Tolstoi: Krieg und Frieden. Roman. Paul List Verlag, München 1953 (übersetzt von Werner Bergengruen), Seite 565. Russische Urfassung 1867.
- Eugen Skasa-Weiß: So lacht Germania. Humor zwischen Isar und Elbe. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1971, Seite 84.
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