Rechtsfolge

Rechtsfolge (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsfolge die Rechtsfolgen
Genitiv der Rechtsfolge der Rechtsfolgen
Dativ der Rechtsfolge den Rechtsfolgen
Akkusativ die Rechtsfolge die Rechtsfolgen

Worttrennung:

Rechts·fol·ge, Plural: Rechts·fol·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌfɔlɡə]
Hörbeispiele:  Rechtsfolge (Info)

Bedeutungen:

[1] juristische Konsequenz eines Sachverhalts

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Folge mit dem Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsfolge
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfolge
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsfolge
[1] Duden online „Rechtsfolge

Quellen:

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