Reichskanzlei

Reichskanzlei (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Reichskanzlei die Reichskanzleien
Genitiv der Reichskanzlei der Reichskanzleien
Dativ der Reichskanzlei den Reichskanzleien
Akkusativ die Reichskanzlei die Reichskanzleien

Worttrennung:

Reichs·kanz·lei, Plural: Reichs·kanz·lei·en

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯çskant͡sˌlaɪ̯]
Hörbeispiele:  Reichskanzlei (Info)

Bedeutungen:

[1] Amt, Behörde des Reichskanzlers

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Reich und Kanzlei mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Kanzlei

Beispiele:

[1] „In der Reichshauptstadt waren die Vertretungen Österreich-Ungarns und Russlands die bevorzugten Ziele, aber auch die Wilhelmstraße, wo nebeneinander das Auswärtige Amt und die Reichskanzlei lagen.“[1]
[1] „Den britischen Polit-Touristen bot sich in den Trümmern der Reichskanzlei ein chaotischer Anblick.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Reichskanzlei
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichskanzlei
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReichskanzlei

Quellen:

  1. Sven Felix Kellerhoff: Heimatfront. Der Untergang der heilen Welt - Deutschland im Ersten Weltkrieg. Quadriga, Köln 2014, ISBN 978-3-86995-064-8, Seite 29f.
  2. Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0, Seite 166.
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.