Reiseerlaubnis

Reiseerlaubnis (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Reiseerlaubnis die Reiseerlaubnisse
Genitiv der Reiseerlaubnis der Reiseerlaubnisse
Dativ der Reiseerlaubnis den Reiseerlaubnissen
Akkusativ die Reiseerlaubnis die Reiseerlaubnisse

Worttrennung:

Rei·se·er·laub·nis, Plural: Rei·se·er·laub·nis·se

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯zəʔɛɐ̯ˌlaʊ̯pnɪs]
Hörbeispiele:  Reiseerlaubnis (Info)

Bedeutungen:

[1] Erlaubnis, eine Reise durchführen zu dürfen; reisen zu dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Reise und Erlaubnis

Synonyme:

[1] Reisegenehmigung

Gegenwörter:

[1] Reiseverbot

Oberbegriffe:

[1] Erlaubnis

Unterbegriffe:

[1] Ausreiseerlaubnis, Einreiseerlaubnis

Beispiele:

[1] „Zwei Jahre lang war er in Leh geblieben und hatte mit chinesischen Beamten, kaschmirischen Kaufleuten und Repräsentanten der machtlosen Monarchie von Ladakh ermüdende und am Ende fruchtlose Verhandlungen um eine Reiseerlaubnis geführt.“[1]
[1] „Er telephoniert nun mit dem im Bett liegenden Polizeimeister und erreicht wirklich eine schriftliche Reiseerlaubnis, die wir auf der Poststation abholen können.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reiseerlaubnis
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReiseerlaubnis
[1] Duden online „Reiseerlaubnis

Quellen:

  1. Edward Fox: Der Mann, der zum Himmel ging. Ein Ungar in Tibet. Wagenbach, Berlin 2007, ISBN 978-3-8031-2578-1, Seite 47 f. Englisches Original 2001.
  2. Knut Hamsun: Im Märchenland. Rütten & Loening, Berlin 1990 (übersetzt von Cläre Greverus Mjoën, Gertrud Ingeborg Klett), ISBN 3-352-00299-1, Seite 70. Norwegisches Original 1903.
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