Reiseverbot

Reiseverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Reiseverbot die Reiseverbote
Genitiv des Reiseverbotes
des Reiseverbots
der Reiseverbote
Dativ dem Reiseverbot
dem Reiseverbote
den Reiseverboten
Akkusativ das Reiseverbot die Reiseverbote

Worttrennung:

Rei·se·ver·bot, Plural: Rei·se·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯zəfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Reiseverbot (Info)
Reime: -aɪ̯zəfɛɐ̯boːt

Bedeutungen:

[1] Verbot, zu reisen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs reisen, Gleitlaut -e- und Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Über seine hannoverschen Räte ließ er Leibniz ein Reiseverbot erteilen, verbunden mit der Aufforderung, das Geschichtswerk zu Ende zu schreiben.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Reiseverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reiseverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Reiseverbot
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2011, ISBN 978-3-411-05507-4, Stichwort: „Reiseverbot“.
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReiseverbot

Quellen:

  1. Reinhard Finster, Gerd von den Heuvel: Wilhelm Leibniz mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. 4. Auflage. Rowohlt, Reinbek 2000, ISBN 3-499-50481-2, Seite 49 f. Erstauflage 1990.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: observieret, observierte
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