Reiseverbot
Reiseverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Reiseverbot | die Reiseverbote |
Genitiv | des Reiseverbotes des Reiseverbots |
der Reiseverbote |
Dativ | dem Reiseverbot dem Reiseverbote |
den Reiseverboten |
Akkusativ | das Reiseverbot | die Reiseverbote |
Worttrennung:
- Rei·se·ver·bot, Plural: Rei·se·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaɪ̯zəfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Reiseverbot (Info)
- Reime: -aɪ̯zəfɛɐ̯boːt
Bedeutungen:
- [1] Verbot, zu reisen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs reisen, Gleitlaut -e- und Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Über seine hannoverschen Räte ließ er Leibniz ein Reiseverbot erteilen, verbunden mit der Aufforderung, das Geschichtswerk zu Ende zu schreiben.“[1]
Übersetzungen
[1] Verbot, zu reisen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Reiseverbot“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reiseverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Reiseverbot“
- [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2011, ISBN 978-3-411-05507-4, Stichwort: „Reiseverbot“.
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reiseverbot“
Quellen:
- Reinhard Finster, Gerd von den Heuvel: Wilhelm Leibniz mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. 4. Auflage. Rowohlt, Reinbek 2000, ISBN 3-499-50481-2, Seite 49 f. Erstauflage 1990.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: observieret, observierte
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